Die Ökodesign-Richtlinie (ErP)

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Energie-Label für Wärmeerzeuger und Speicher - Einfach energieeffizient.

Ab 2015 sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert die Ökodesign-Richtlinien (ErP = Energy-related Products) für Wärmeerzeuger und Speicher umzusetzen. Das Label soll den Endverbraucher darüber informieren, wie energieeffizient die Heizungsanlage und ihre Komponenten sind. Die Klassifizierung reicht von A++ (A+++ bei Systemen) bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz.

Zudem müssen ErP relevante Datenblätter erstellt werden.

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Anforderungen an die Energieeffizienz

Innerhalb der Europäischen Union müssen Wärmeerzeuger und Speicher ab September 2015 bestimmte Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen – das verlangt eine Umsetzung der sogenannten Ökodesign-Richtlinie für energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Produkte (ErP).

Die Verordnung gilt für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher. Produkte und Systeme mit einer Leistung bis 70kW müssen mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden. Zudem muss dem Angebot an Endkunden ein ErP relevantes Datenblatt beigelegt werden. Mit dem Bosch Labelkonfigurator werden Sie beides ganz einfach und schnell erstellen können.

Ab dem 01. Januar 2016 gilt auch für Wohnungslüftungsgeräte die Ökodesign-Richtlinie (ErP). Das entsprechende Lot 6 sieht vor, dass Produkte bis zu einem Luftvolumenstrom von 1000 m³/h mit einem Label versehen werden müssen.

Ausgenommen sind Geräte ohne Wärmerückgewinnung unter einer Leistungsaufnahme von 30 Watt je Luftstrom (einfache Toilettenlüfter).

Entscheidender Faktor bei der Lot 6 ist der Primärenergieverbrauch. D.h. ab 01. Januar 2016 müssen Wohnungslüftungsgeräte mindestens so viel Primärenergie einsparen, wie sie verbrauchen. Die Effizienzklassen reichen von A+ bis G, wobei die Effizienzklasse G die „Energieeffizienz des Fensterlüftens im Hinblick auf die Wärmeverluste angibt. Dahingegen erreichen Wohnungslüftungsgeräte der Energieeffizienzklasse A+ eine Primärenergieeinsparung von mehr als 42 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Hier finden Sie eine Erklärung zum Produktlabel (PDF 0.2 MB)

Die wichtigsten Inhalte der Ökodesign-Richtlinie (ErP)

Vom 26. September 2015 an dürfen in der EU nur noch folgende Geräte in den Verkehr gebracht werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen an Effizienz, Schallleistungspegel und Wärmeschutz (bei Speichern) eingehalten werden:

  • Fossil betriebene Heizkessel und Heizgeräte
  • Wärmepumpen und Durchlauferhitzer bis 400 Kilowatt Leistung
  • Blockheizkraftwerke bis 50 Kilowatt elektrische Leistung
  • Warmwasser- und Pufferspeicher mit einem Volumen bis 2.000 Liter

Begleitend hierzu müssen Wärmeerzeuger bis 70 Kilowatt Leistung und Speicher bis 500 Liter Volumen mit einem Energielabel gekennzeichnet werden. Diese Labels folgen dem in Haushaltsgeräten bekannten A bis G- Prinzip, mit einer optischen Kennzeichnung durch unterschiedliche Farben. Sie bewerten sowohl Einzelprodukte, als auch Systemkombinationen.

Fragen und Antworten

Warum wird die ErP-Richtlinie eingeführt?

Die ErP- oder Ökodesign-Richtlinie trägt dazu bei, dass die EU ihre ehrgeizigen Klimaziele erreichen kann. Diese legen fest, dass bis 2020 die Energieeffizienz um 20 % gegenüber dem ursprünglich für 2020 prognostizierten Niveau steigt, der CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990 um 20 % verringert wird und der Anteil erneuerbarer Energien am Energiemix auf 20% ausgebaut wird.

Durch die ErP-Richtlinie wird es für die Verbraucher sowie für die Heizungsbauer und Installateure einfacher, das energieeffizienteste Produkt auszuwählen, um CO2-Emissionen zu verringern und die Energiekosten zu senken.

Welche Informationen sind auf dem Effizienzlabel ablesbar?
Was ist die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz?
Stimmt es, dass mit Inkrafttreten der ErP-Richtlinie Heizwertgeräte nicht mehr zulässig sind?
Wer ist verantwortlich für die Produkt- und Systemlabel?

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