Bosch Förderservice

Der Bosch Förderservice

Nehmen Sie den Bosch Förderservice für die neue Antragsabwicklung über die KfW ab jetzt in Anspruch. Reichen Sie hierfür die relevanten Unterlagen bei uns ein.

Grundvoraussetzung für die Antragsstellung

  • Anträge bei der KfW für Eigentümer eines Einfamilienhauses, die dieses selbst bewohnen, können seit dem 27.02.2024 gestellt werden (ausgenommen sind Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen).
  • Voraussichtlich ab dem 03.05.2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie WEG in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
  • Voraussichtlich ab dem 06.08.2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
  • Für weitere Antragstellergruppen wie Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung im weiteren Verlauf des Jahres 2024 möglich sein.

Hinweis:

Sollte der Vorhabensbeginn zwischen dem 01.01.2024 und dem 31.08.2024 liegen, kann der Förderantrag nachträglich bei der KfW bis spätestens 30.11.2024 gestellt werden. Demnach kann vor Antragsstellung auf eigenes Risiko mit dem Bauvorhaben begonnen werden.

Unser Bosch Förderservice sorgt dafür, dass Sie die optimale Fördersumme erhalten. Von der Antragsstellung bei der Bundesförderung effiziente Gebäude über die Kommunikation mit den Förderinstitutionen bis zum Genehmigungslauf – wir entlasten Sie und sorgen für eine maximale Fördersumme.

Warum Sie sich für den Bosch Förderservice entscheiden sollten, erfahren Sie hier.

Ohne Risiko durch das Bosch Förderversprechen

Der Bosch Förderservice sichert Ihnen bei Genehmigung Ihre Fördersumme!

Rundum sorglos

Wir unterstützen Sie beim gesamten Antragsprozess – von der Antragsstellung bis hin zum Erhalt Ihres Geldes!

Einfach Geld sparen

Anfallende Servicekosten werden zum jeweiligen Fördersatz ebenfalls mitgefördert!

Abwicklungsservice

Der Bosch Förderservice prüft eingegangene Anträge derzeit innerhalb von ca. 5 Tagen auf Förderfähigkeit.

Verkürzter Förderantrag

Nutzen Sie unseren für Sie verkürzten Förderantrag für minimalen Arbeitsaufwand.

Unterstützt durch Bosch Fördermittelpartner

Zertifizierte Bosch Heizungspartner beraten Sie einfach und sicher richtig.

Was ist das Bosch Förderversprechen?

Bosch garantiert für Ihre Förderung! Einfach förderfähigen Antrag für ein Bosch Heizsystem über den Bosch Förderservice stellen und prüfen lassen. Sollte Ihr Antrag (gemäß KfW-Förderbedingungen Stand 01/2024) bei der KfW trotz Genehmigung durch den Bosch Förderservice abgelehnt werden, übernimmt Bosch die im Vorfeld prognostizierte Fördersumme.*

Sollte sich im Rahmen der Prüfung unseres Bosch Förderservice herausstellen, dass der Antrag nicht förderfähig ist, wird Ihnen die Antragstellung nicht berechnet.

In 4 Schritten zur maximalen Förderung

Unser Bosch Förderversprechen

In 4 Schritten zur maximalen Förderung

  • Schritt 1: Vertragsabschluss mit Ihrem Installateur

    Holen Sie sich ein förderfähiges Heizungsangebot von Ihrem Installateur ein. Gehen Sie dafür auf einen Installateur Ihrer Wahl zu, mit dem Sie einen Vertrag abschließen.

    Installateur direkt anfragen

    oder

    Jetzt unverbindlich anfragen!

  • Schritt 2: Bosch Förderservice beauftragen

    Es genügt ein einfacher PDF-Download zur Beauftragung des Bosch Förderservice. Füllen Sie den Dienstleistungsauftrag aus und legen Sie eine Kopie des Vertrags Ihres Heizungsinstallateurs bei. Einfach einsenden und fertig!

    Einfach Beauftragung downloaden

    Zur Mustervorlage des LL-Vertrags

  • Schritt 3: Förderung einfach risikolos

    Der Bosch Förderservice prüft eingegangene Anträge auf Förderfähigkeit und sichert Ihre Fördersumme ab! Sollte Ihr Antrag (gemäß KfW-Förderbedingungen Stand 01/2024) von der KfW trotz Genehmigung durch den Bosch Förderservice abgelehnt werden, übernimmt Bosch die im Vorfeld prognostizierte Fördersumme.*

  • Schritt 4: Einfache Antragserstellung

    Mit einer detaillierten Arbeitanweisung können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Förderantrag stellen. Die weiteren Schritte erfolgen gemeinsam mit dem Bosch Förderservice.

Einfach Beauftragung downloaden

Zur Inanspruchnahme des Bosch Förderservice füllen Sie einfach den Aufnahmebogen mit Antragstellung im Förderprogramm "Bundesförderung für Effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" aus.

Legen Sie eine Kopie des Lieferung- und Leistungsvertrags bei und senden Sie alle Unterlagen per E-Mail oder per Fax an:

thermotechnik-foerderservice@de.bosch.com 0800 4080-003

Download Dienstleistungsantrag für Bosch Förderservice (PDF 1.1 MB)

Ihr Kontakt zum Bosch Förderservice

Sie haben Fragen zum Bosch Förderservice? Ihr Fachhandwerker bzw. Bosch Fördermittelpartner berät Sie gerne.

0800 4080-003

FAQ zum Bosch Förderservice

Was ist das Bosch Förderversprechen?

Der Bosch Förderservice prüft eingegangene Anträge auf Förderfähigkeit und sichert Ihre Fördersumme ab! Sollte Ihr Antrag (gemäß KfW-Förderbedingungen Stand 01/2024) von der KfW trotz Genehmigung durch den Bosch Förderservice abgelehnt werden, übernimmt Bosch die im Vorfeld prognostizierte Fördersumme.*

Was beinhaltet der Bosch Förderservice?
Welche Dokumente benötige ich für eine Antragsstellung?
Woher bekomme ich die Unterlagen zur Förderbeantragung?
Was kostet der Bosch Förderservice?
Ab wann kann ich die Förderung für meine Heizung beantragen?
Wie viel Förderung kann ich erhalten?
Welche Kosten entstehen mir bei einem nicht förderfähigen Antrag?

* Es gelten unsere Garantiebedingungen (PDF 0.1 MB) zum Bosch Förderversprechen.