Gesetzgebung

Die Gesetzgebung

Einfach die rechtlichen Rahmenbedingungen überblicken

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Hausbesitzer müssen bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken.

Genutzt werden können alle Formen von Erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse.

Wer keine Erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere Klima schonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft- Wärme-Kopplung einsetzen.

Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG)

Das EEWärmeG des Bundes regelt den Neubau. Baden-Württemberg geht einen Schritt weiter und hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen.

EEWärmeG
EEWärmeG

Es dient dem Schutz der Umwelt und soll dazu beitragen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern und Ressourcen zu schonen

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EWärmeG
EWärmeG

Wird in Baden-Württemberg der zentrale Heizungskessel ausgetauscht, müssen mindestens zehn Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden

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Austausch Raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern

Gesetzliche Vorgaben und technische Lösungen

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