
Einfach Förderung für Solarthermie erhalten
Setzen Sie auf regenerative Heizungslösungen oder moderne Brennwertsysteme von Bosch und sichern Sie sich jeden Euro der Förderung. Die Bundesregierung fördert energiesparende und umweltschonende Wärmelösungen wie Solaranlagen. Lesen Sie hier, in welchem Umfang Sie Förderung für Solaranlagen in Anspruch nehmen können und warum vor allem Solarthermie im Gebäudesektor eine große Rolle spielt!
- Gründe für Solarthermie als regenerative Heiztechnik
- Bundesförderung für effiziente Gebäude und Solarthermie
- Welche Solarthermieanlagen werden gefördert?
- Voraussetzungen zur Förderung von Solarthermieanlagen
- Förderfähigkeit bei Effizienzhaus-Standards (Neubau & Modernisierung)
- Förderung in Kombination mit alternativen Heiztechniken
- Fördermittel für Solar beantragen
- Weitere Informationen zur Solar-Förderung
Gründe für Solarthermie als regenerative Heiztechnik
Für Solarthermie kommen flächige Kollektoren zum Einsatz, die Wärme aus Sonnenlicht generieren. Ein Solarfluid im Kollektor erwärmt sich bei Sonneneinstrahlung. Ein Kreislauf transportiert es zum Solarspeicher. Dort steht die Energie für Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung zur Verfügung.
Das lohnt sich aus mehreren Gründen. Sonnenlicht steht kostenlos zur Verfügung und verursacht keine Emissionen.
Jede solar erzeugte Kilowattstunde vermeidet die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Damit entsteht ein Gewinn für das Klima. Durch die Vermeidung von Heizkosten können sich Solarthermieanlagen an den meisten Standorten innerhalb ihrer Lebensdauer auch finanziell amortisieren.
Da sie sich mit vielen Partnern sehr gut kombinieren lassen, ist die Förderung von Solarthermie ein ideales Werkzeug, um den CO2-Ausstoß beim Heizen zu verringern.

Bundesförderung für effiziente Gebäude und Solarthermie
Mit Solarsystemen von Bosch profitieren Sie von kostenloser Sonnenenergie für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser. Die nachhaltige Senkung der Energiekosten und Ihr aktiver Beitrag zum Klimaschutz werden durch attraktive Fördermittel im Zuge der BEG bezuschusst. Profitieren Sie pro Vorhaben von einer Förderung von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wann wird Solarthermie gefördert?
Förderung von Solaranlagen ist ein wichtiger Bestandteil des Klimapakets und der überarbeiteten Förderstrategie der Bundesregierung. Die Solaranlagenförderung für Solarthermie geschieht im Rahmen der
Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese hat das Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energie intensiv voranzutreiben, damit sich die nationalen Klimaziele in Deutschland erreichen lassen. Mit dem Klimapaket der Bundesregierung gelten für dieses Programm seit 2021 neue Regelungen, um die notwendigen Entwicklungen noch effektiver zu unterstützen.
Welche Solarthermieanlagen werden gefördert?
Der Staat fördert Anlagen für Warmwasser mit oder ohne zusätzliche Unterstützung der Raumheizung. Auch Anlagen für die Zuführung von Wärme bzw. Kälte in Wärme- oder Kältenetze fallen darunter. Eine wichtige Voraussetzung sind effiziente Flachkollektoren oder Röhrenkollektoren. Solaranlagen mit Kollektortypen ohne transparente Abdeckung (zum Beispiel Schwimmbadabsorber) sind nicht förderfähig.
Grundsätzlich müssen 50 Prozent der erzeugten Wärme für Heizung, Warmwasser oder solare Kälteerzeugung verwendet werden. Die Förderungssumme für Solarthermieanlagen ist abhängig von der Maßnahme.
- zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
- zur ausschließlichen Raumheizung
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- zur solaren Kälteerzeugung
- zur Zuführung der Wärme in Wärmenetze bzw. Kälte in Kältenetze
Voraussetzungen zur Förderung von Solarthermieanlagen

Förderung Solar im Neubau
Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude oder Wohnungen, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen.
Im Neubau kann seit dem 20.04.2022 lediglich die Effizienzhausklasse 40 NH erreicht werden, die für eine Förderung eingestuft wurde.

Förderung Solar im Bestandsgebäude
Der Fokus der Förderinstrumente liegt auf dem Gebäudebestand, wo der größte Nachholbedarf herrscht. Förderung für die Heizungssanierung gibt es, wenn die Anlage seit 2 Jahren in Betrieb ist.
In der Modernisierung werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung hin zum Effizienzhaus-Standards gefördert.
Förderfähig sind demnach Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen entsprechen, von Fachunternehmen durchgeführt werden und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Das Zulegen einer Solaranlage wird mit 30 Prozent bezuschusst. Wird die Solaranlage mit einer Wärmepumpe kombiniert sind sogar bis zu 45 Prozent möglich.
Die Modernisierung hin zum Effizienzhaus-Standard umfasst die energetische Sanierung von Wohngebäuden/Nicht-Wohngebäuden, wenn diese erstmals
das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen. Hierbei sind technische Mindestanforderungen der Heizungsanlage einzuhalten.
In der Modernisierung können folgende Effizienzhaus-Standards erreicht werden:
Denkmal |
Effizienzhaus (EH) 100 |
Effizienzhaus (EH) 85 (ausschließlich Wohngebäude) |
Effizienzhaus (EH) 70 |
Effizienzhaus (EH) 55 |
Effizienzhaus (EH) 40 |
Zusätzlich kann bei den einzelnen Stufen ein EE-Standard erreicht werden.
Förderfähigkeit bei Effizienzhaus-Standards (Neubau & Modernisierung)
Die Förderfähigkeit von Bauvorhaben wird maßgeblich von zwei Kennzahlen des Gebäudes bestimmt:
- Primärenergiebedarf
- Transmissionswärmebedarf
Wenn die Dämmung des Hauses beeinflusst wird, beschreibt der Primärenergiebedarf die Energiemenge, die zur Deckung des gesamten Endenergiebedarfs benötigt wird (Heiztechnik).
Mit dem Einbau zusätzlicher Komponenten wie beispielweise Lüftungen oder Solarkollektoren kann man den Primärenergiebedarf optimieren und so die Förderfähigkeit sicherstellen.
Förderung für Solar beantragen
Stellen Sie den Antrag auf Förderung immer vor Durchführung der Einbaumaßnahmen. Als Vorhabensbeginn gilt ein rechtsgültiger Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags in Zusammenhang mit dem Vorhaben. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen erbracht werden und zählen nicht als Vorhabensbeginn. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs beim BAFA/bei der KfW.