Austausch Raumluftunabhängiger Gasetagenheizungen in Mehrfamilienhäusern

Gesetzliche Vorgaben und technische Lösungen

Raumluftunabhängige Gasetagenheizungen in Mehrfachbelegung sind sog. LAS- oder C4-Geräte (Luft-Abgas-System – die Zuluft wird über den Schornstein zugeführt).

Sie sind im EU-Recht formal nicht von der für die raumluftabhängigen B1-Geräte geltenden Ausnahme erfasst, dass sie nach dem 26.09.2015 weiter als Heizwerttechnik in den Markt gebracht werden können.

Sie können nach dem gegenwärtigen Verordnungsstand bei einem zukünftigen Austausch nur noch durch Brennwertgeräte ersetzt werden.

Hier finden Sie eine Übersicht der Bundesanstalt für Materialwirtschaft (BAM) über gesetzliche Vorgaben und technische Lösungen.

Austausch Gasetagenheizung (PDF 0.3 MB)

Detailliertere technische Informationen hat der DVGW in einer „Handlungsempfehlung - Mögliche technische Lösungen beim Austausch von Gasgeräten Art B3, C4 und C8 an mehrfach belegten Abgasanlagen“ zusammengefasst.

Handlungsempfehlung-DVGW-Austausch-Gasgeraete-Abgasanlagen (PDF 0.2 MB)