Einfach Förderung für Lüftungen erhalten
Effiziente Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung werden verstärkt gefördert. Für die Modernisierung und für den Neubau werden neben Material und Montage die Planungsleistung und die Abnahme der Anlage bezuschusst. Die KfW ist dabei zentrale Förderbank, die Einzelmaßnahmen sowie den Einbau einer Lüftung im Rahmen eines Pakets fördert.
KfW-Förderung für die kontrollierte Wohnraumlüftung
Welche Lüftungsanlagen werden gefördert?
Sanierung - KfW Förderungsmöglichkeiten für Lüftungsanlagen
Neubau - KfW Förderungsmöglichkeiten für Lüftungsanlagen
Förderung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Das perfekte Duo: Förderung für Lüftung und Wärmepumpe
Förderfähige Lüftungsanlagen von Bosch

KfW-Förderung für die kontrollierte Wohnraumlüftung
Neben umweltfreundlichen und effizienten Heizungsanlagen ist der Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung mittlerweile eine entscheidende Maßnahme bei energetischen Sanierungen.
Aus diesem Grund verfügt die KfW - Kreditanstalt für Wiederaufbau - als Förderbank in ihrem Programm über Fördermöglichkeiten von Lüftungsanlagen - für Sanierung oder Neubau. Wir klären Sie über die KfW Zuschussprogramme auf.
Dank Klimapaket der Bundesregierung sind die Förderinstrumente für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich überarbeitet und die Förderkonditionen insgesamt vereinfacht und attraktiver geworden. Das betrifft auch die Förderung für Lüftungsanlagen als Teil eines Maßnahmenpakets für die energetische Sanierung, bei der Ziel ein Effizienzhaus-Standard ist. Zugleich entfällt ab 2020 die Förderung von Lüftungsanlagen in einem gesonderten Lüftungspaket.
Welche Lüftungsanlagen werden gefördert?
Neubau - KfW Förderungsmöglichkeiten für Lüftungsanlagen
Für den Neubau bieten sich ebenfalls Fördermöglichkeiten:
- Das Programm KfW 153 "Energieeffizient Bauen – Kredit" dient der günstigen Baufinanzierung energieeffizienter Wohngebäude. Dabei ist je nach geplantem Effizienzhaus-Standard auch die Förderung der Lüftungsanlage enthalten.
- Die KfW übernimmt 50% der Kosten für die Baubegleitung, maximal bis 4.000 € Zuschuss pro Vorhaben. Der Zuschuss basiert auf dem KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung 431" und lässt sich ausschließlich in Kombination mit den Programmen "Energieeffizient Sanieren – Kredit 151/152", "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss 430" oder "Energieeffizient Bauen – Kredit 153" geltend machen. Zudem richtet sich der Zuschuss 430 nicht nur an Neubauten, sondern auch an energetische Sanierungsmaßnahmen.
Zuschussfähig sind damit energetische Fachplanung und Baubegleitung, wahlweise mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung. Weitere Maßnahmen betreffen rückblickend erneut den Investitionszuschuss 430.
Das perfekte Duo: Förderung für Lüftung und Wärmepumpe
- Wichtig: Sowohl die Wärmepumpe als auch das Lüftungssystem, werden mit 35% gefördert.
- Voraussetzungen: Förderfähige Wärmepumpe. Gemeinsame Regelung/Steuerung der Geräte über Internet-Gateway.

Unterstützung bei der Förderbeantragung
Sie stehen kurz vor einem Bauvorhaben oder wollen Ihr Haus energetisch sanieren? Dann vertrauen Sie auf passende Förderantrage, die sich nach Ihren individuellen Vorgaben richten. Nutzen Sie unseren Förderantragsgenerator zum Erhalt eines individuellen Antrags und Förderinformationen.
Steuerermäßigung für Lüftungsanlagen - schon gewusst?
Das Einkommenssteuergesetz (EStG) beschreibt im Artikel 35a III EStG die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Welche Umsetzungen können also berücksichtigt werden? Handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Gebäudebestand, in der Wohnung sowie auf dem Grundstück. Beispiele hierfür sind Arbeiten an Innen- und Außenwänden oder Austausch von Türen und Fenstern. Eben alle Vorbereitungen, welche für die Installation einer Lüftungsanlage von Nöten sind.
Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, maximal um 1.200 Euro .
Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.