Ölheizung: Förderung nur beim Umstieg auf erneuerbare Energie
Der Staat fördert ab 2020 keine Ölheizungen mehr, und ab 2026 dürfen diese nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien installieren werden. Für den Austausch gegen alternative Heiztechniken mit erneuerbaren Energien können Sie Förderungen erhalten. Erfahren Sie, welche das sind.
Heizöl als Energieträger nicht zukunftsfähig
Das Klimapaket haben Bundestag und Bundesrat 2019 verabschiedet, um notwendige Fortschritte bei der Umsetzung der Energiewende zu erreichen. Die Klimaziele erhalten damit Gesetzeskraft. Es sind nun klare Vorgaben vorhanden, wie viel CO2 die Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude in konkreten Zeiträumen noch in die Atmosphäre entlassen dürfen.
Deutliche Änderungen gibt es bei der Förderung von Heiztechnik im Gebäudesektor. So ist für die Ölheizung die Förderung ab 2020 eingestellt. Ab 2026 gelten Einschränkungen im Einbau und im Betrieb von Ölheizungen. Genehmigt sind danach nur noch effiziente Hybridlösungen in Verbindung mit regenerativen Energien.
Hohe CO2-Emissionen bei Ölheizungen
Der Schritt ist notwendig und sinnvoll, weil die Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser in Deutschland zu den bedeutendsten Quellen für Emissionen von Treibhausgasen gehört. 14 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes stammten 2017 aus dem Gebäudesektor.
Von derzeit rund 18 Mio Heizanlagen arbeiten noch mehr als 5,7 Millionen mit Heizöl. Viele dieser Anlagen sind veraltet und zu groß dimensioniert. Gleichzeitig verursacht das Heizen mit Öl rund 30 Prozent mehr CO2-Emissionen als mit Erdgas. Aus diesen Gründen sollen andere Techniken, vorrangig erneuerbare Energien, die Ölheizung schrittweise ersetzen.
Austausch der Ölheizung: Förderung für Umstieg auf Erneuerbare
Das Klimapaket fördert intensiv den Umstieg auf erneuerbare Energien für Heizung und Warmwassererzeugung. Das BAFA ist mit dem Programm "Heizen mit erneuerbarer Energie" ab 2020 allein für die Förderung der Heizungsmodernisierung und für Heizungsförderung im Neubau zuständig. Dabei ist nun auch die bisherige Basisförderung und Innovationsförderung deutlich vereinfacht gestaltet.
Für Biomasseheizungen und Wärmepumpen gibt es mit 35 Prozent den höchsten Zuschuss. Solarthermie erhält eine Förderung von 30 Prozent. Erdgas bleibt als Brückentechnologie weiterhin von größerer Bedeutung. Vor allem im Gebäudebestand lässt sich auf diesen Energieträger aktuell noch nicht verzichten. Verschärfungen der Richtlinien gibt es hier ebenfalls. Reine Gas-Brennwertgeräte fallen nicht mehr unter die Förderung. Für Gasheizungen ist Förderung nur als Hybridanlage in Kombination mit erneuerbaren Energien möglich. Der Fördersatz beträgt dann 30 Prozent.
Wer von Heizöl auf einen anderen Energieträger umsteigt, erhält zu den Fördermitteln für die gewählte Heiztechnik zusätzlich 10 Prozent Austauschbonus. Damit können Betreiber einer alten Ölheizung mit Förderung bis zu 45 Prozent der Kosten decken.
Ölheizungen sind ausdrücklich vollständig von den Förderprogrammen des BAFA ausgenommen. Auch die KfW-Förderprogramme, die bisher Öl-Brennwertkessel berücksichtigt hatten, sind nun geändert oder eingestellt.