Förderung für Solarthermie

Einfach Förderung für Solarthermie erhalten

Zuschüsse für regenerative Heizungslösungen

Setzen Sie auf regenerative Heizungslösungen oder moderne Brennwertsysteme von Bosch und sichern Sie sich jeden Euro der Förderung. Die Bundesregierung fördert energiesparende und umweltschonende Wärmelösungen wie Solaranlagen. Lesen Sie hier, in welchem Umfang Sie Förderung für Solaranlagen in Anspruch nehmen können und warum vor allem Solarthermie im Gebäudesektor eine große Rolle spielt!

Gründe für Solarthermie als regenerative Heiztechnik

Für Solarthermie kommen flächige Kollektoren zum Einsatz, die Wärme aus Sonnenlicht generieren. Ein Solarfluid im Kollektor erwärmt sich bei Sonneneinstrahlung. Ein Kreislauf transportiert es zum Solarspeicher. Dort steht die Energie für Warmwassererzeugung und Heizungsunterstützung zur Verfügung.

Das lohnt sich aus mehreren Gründen. Sonnenlicht steht kostenlos zur Verfügung und verursacht keine Emissionen.

Jede solar erzeugte Kilowattstunde vermeidet die Verbrennung fossiler Brennstoffe. Damit entsteht ein Gewinn für das Klima. Durch die Vermeidung von Heizkosten können sich Solarthermieanlagen an den meisten Standorten innerhalb ihrer Lebensdauer auch finanziell amortisieren.

Da sie sich mit vielen Partnern sehr gut kombinieren lassen, ist die Förderung von Solarthermie ein ideales Werkzeug, um den CO2-Ausstoß beim Heizen zu verringern.

Bundesförderung für effiziente Gebäude und Solarthermie

Mit Solarsystemen von Bosch profitieren Sie von kostenloser Sonnenenergie für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser. Die nachhaltige Senkung der Energiekosten und Ihr aktiver Beitrag zum Klimaschutz werden durch attraktive Fördermittel im Zuge der BEG bezuschusst. Profitieren Sie pro Vorhaben von einer Förderung von bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Wann wird Solarthermie gefördert?

Förderung von Solaranlagen ist ein wichtiger Bestandteil des Klimapakets und der überarbeiteten Förderstrategie der Bundesregierung. Die Solaranlagenförderung für Solarthermie geschieht im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Diese hat das Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energie intensiv voranzutreiben, damit sich die nationalen Klimaziele in Deutschland erreichen lassen.

Welche Solarthermieanlagen werden gefördert?

Der Staat fördert Anlagen für Warmwasser mit oder ohne zusätzliche Unterstützung der Raumheizung. Auch Anlagen für die Zuführung von Wärme bzw. Kälte in Wärme- oder Kältenetze fallen darunter. Eine wichtige Voraussetzung sind effiziente Flachkollektoren oder Röhrenkollektoren. Solaranlagen mit Kollektortypen ohne transparente Abdeckung (zum Beispiel Schwimmbadabsorber) sind nicht förderfähig.

Grundsätzlich müssen 50 Prozent der erzeugten Wärme für Heizung, Warmwasser oder solare Kälteerzeugung verwendet werden. Die Förderungssumme für Solarthermieanlagen ist abhängig von der Maßnahme.

  • zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
  • zur ausschließlichen Raumheizung
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
  • zur solaren Kälteerzeugung
  • zur Zuführung der Wärme in Wärmenetze bzw. Kälte in Kältenetze

Voraussetzung zur Förderung von Solarthermieanlagen

Neubau Referenzobjekt Solar

Förderung Solar im Neubau

Gefördert werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude oder Wohnungen, die das energetische Niveau eines Effizienzhauses 40 erreichen.

Hier greift das, seit dem 01.01.2023 Neubau-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Über dieses Förderverfahren werden Zuschüsse in Form von kostengünstigeren KFW-Krediten gewährt. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank

Förderung Solar im Bestandsgebäude

Der Fokus der Förderinstrumente liegt auf dem Gebäudebestand, bei welchem der größte Nachholbedarf herrscht. Förderung für die Heizungssanierung gibt es dann, wenn das Gebäude mindestens 5 Jahre alt ist und somit als Bestandsgebäude einzuordnen ist.

In der Modernisierung werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung zum Effizienzhaus-Standard gefördert.

Förderfähig sind demnach Einzelmaßnahmen, die technischen Mindestanforderungen entsprechen, von Fachunternehmen durchgeführt werden und zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Das Zulegen einer Solaranlage wird mit 25 Prozent bezuschusst. Sollte eine funktionierende Ölheizung, Kohle – und Nachtspeicheröfen oder Gasheizungen ausgebaut werden, erhält man einen zusätzlichen Heizungs-Tausch-Bonus von 10 Prozent. Wichtig jedoch ist, dass die ausgebaute Gasheizung älter als 20 Jahre bei Antragsstellung ist sowie nach Austausch das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wird.
Für Solaranlagen ist dies allerdings nur dann relevant, wenn der Wärmeerzeuger ebenfalls getauscht wird. Sollte die Förderhöhen zwischen Solarthermie und Wärmeerzeuger variieren, ist eine gesonderte Auflistung bei der Positionen bei der Rechnungseinreichung erforderlich.

Handelt es sich bei der integrierten Wärmepumpe um eine Sole-/ oder Wasser-Wärmepumpe ist ein weiterer „effiziente Wärmepumpenbonus“ von 5 Prozent möglich, sodass man letztendlich auf 40 Prozent Förderung kommen kann.

Die Modernisierung hin zum Effizienzhaus-Standard umfasst die energetische Sanierung von Wohngebäuden/Nicht-Wohngebäuden, wenn diese erstmals das energetische Niveau eines Effizienzhauses erreichen. Hierbei sind technische Mindestanforderungen der Heizungsanlage einzuhalten.

Förderfähigkeit bei Effizienzhaus-Standards (Neubau & Modernisierung)

Die Förderfähigkeit von Bauvorhaben wird maßgeblich von zwei Kennzahlen des Gebäudes bestimmt:

  • Primärenergiebedarf
  • Transmissionswärmebedarf

Wenn die Dämmung des Hauses beeinflusst wird, beschreibt der Primärenergiebedarf die Energiemenge, die zur Deckung des gesamten Endenergiebedarfs benötigt wird (Heiztechnik).

Mit dem Einbau zusätzlicher Komponenten wie beispielweise Lüftungen oder Solarkollektoren kann man den Primärenergiebedarf optimieren und so die Förderfähigkeit sicherstellen.

Förderung in Kombination mit alternativen Heiztechniken

Solaranlagen sind ein sinnvoller Weg, um erneuerbare Energien für die Heizung und dezentrale Eigenstromversorgung einzusetzen. Sie erhalten eine Förderung im Altbau in Kombination mit alternativen Heiztechniken.

Solar: Kombination mit fossilen Brennstoffen

Es dürfen weiterhin Hybride-, bestehend aus fossilen Brennstoffen in Kombination mit Solar-, eingebaut werden. Wichtig ist dabei, dass lediglich die erneuerbare Energiekomponente förderfähig ist. Im Fall von Solaranlagen sind dies 25 Prozent.
Eine Einreichung des gesamten Hybridsystems als Steuerbonus ist seit dem 24.11.2022 nicht mehr möglich.

Förderung für Solar beantragen

Achtung: Der Antrag auf Förderung muss immer vor dem Neubau- bzw. Modernisierungsvorhaben eingereicht werden!

Stellen Sie den Antrag auf Förderung immer vor Durchführung der Einbaumaßnahmen. Als Vorhabensbeginn gilt ein rechtsgültiger Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags in Zusammenhang mit dem Vorhaben. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen erbracht werden und zählen nicht als Vorhabensbeginn. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs beim BAFA/bei der KfW.

Solarkollektoren

Weitere Informationen zur Solar-Förderung

Prüfzertifikat zur Solarthermie

Schauen Sie sich nachstehend alle Prüfzertifikate an oder laden Sie sich diese herunter.

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Mit dem Förderservice von Bosch und dem Bosch Förderversprechen unterstützen wir Sie konsequent, und helfen Ihnen die maximal mögliche Fördersumme zu erhalten.

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Konformitätserklärung für alle Kollektoren
Nachweis DIN-Konformität FCC 220-2 V
SolarKeymark Zertifikat FCC 220-2 V
Nachweis DIN-Konformität FKC-2S
Mindestertragsnachweis FKC-2S
SolarKeymark Zertifikat FKC-2S
Nachweis DIN-Konformität FKC-2W
Mindestertragsnachweis FKC-2W
SolarKeymark Zertifikat FKC-2W
Nachweis DIN-Konformität 226-2H
Mindestertragsnachweis FT 226-2H
SolarKeymark Zertifikat F 226-2H
Nachweis DIN-Konformität F 226-2V
Mindestertragsnachweis F 226-2V
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Nachweis DIN-Konformität VK 120-2 CPC
SolarKeymark Zertifikat VK 120-2 CPC
Nachweis DIN-Konformität VK 120-2
SolarKeymark Zertifikat VK 120-2