Modernes Haus

Die wichtigsten Förderinfos im Überblick

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

News!

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen neuen Konzeptvorschlag vorgelegt, um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren.

Alle Informationen zum am 08.09.2023 veröffentlichten Gebäudeenergiegesetz finden Sie auf unserer Gesetzgebungsseite.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

News

Die Richtlinien für die angekündigten Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in 2023 sind nun bekannt. Hier erhalten Sie die wichtigsten Informationen auf einen Blick! (Stand: 20.12.22)

BEG Einzelmaßnahmen:

Grundvoraussetzungen:

  • Bestandsgebäude sind Gebäude, dessen Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegt.
  • Durch die Sanierung wird die Energieeffizienz und/oder der erneuerbare Anteil am Endenergieverbrauch erhöht.
  • Geförderte Anlagen müssen mindestens 10 Jahre lang genutzt werden (ein neuer Eigentümer übernimmt die Nutzungspflicht).
  • Eine Zusage der Zuschussförderungen ist 24 Monate gültig. Mit einer schriftlichen Begründung kann sie einmalig um 24 Monate verlängert werden.
  • Für Förderanträge Heizungstechnik/Heizungsoptimierung gilt:
    • Anlagenbetreiber können die Förderanträge selbst stellen.
    • Ein Energieeffizienzexperte „EEE“ (Energieberater) ist dafür nicht notwendig.

Mindestinvestitionsvolumen:

  • Förderanträge für Heizungsanlagen mindestens 2.000 € (brutto).
  • Förderanträge für Heizungsoptimierung mindestens 300 € (brutto).

  • Höchstgrenze: Förderfähige Kosten von Wohngebäuden werden auf 600.000€ pro Gebäude begrenzt.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Für alle förderfähigen Maßnahmen (BEG EM), die einen hydraulischen Abgleich benötigen, ist das Verfahren „B“ zukünftig notwendig.
  • 65% Erneuerbare Energien: Nach Errichtung oder Nachrüstung von Wärmepumpen/Biomasseanlagen müssen versorgte Wohneinheiten nach Durchführung der Maßnahme mindestens zu 65% durch Erneuerbare Energien beheizt werden.
  • Wärmepumpenförderung bis zu 40%: Die Förderung steigt um 5%...
    • Durch den Wärmepumpenbonus (für Sole-, bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpen).
    • Oder den Einsatz eines natürlichen Kältemittels.
  • Biomasse ist nur in Kombination mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe förderfähig.
  • Förderfähige Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein.
  • Folgende Vorgaben gelten für einen Gebäude/-Wärmenetzanschluss:
    • Gebäudenetz (bis 16 Gebäude): mind. 25 % EE-Anteil*.
    • Wärmenetz: Keine Vorgabe an EE-Antei.

*Gefördert wird der Anschluss bzw. die Erneuerung eines Netzanschlusses an ein Gebäudenetz, wenn dessen Wärmeerzeugung zu einem Anteil von mindestens 25 % durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erfolgt.

BEG Einzelmaßnahmen Fördersätze

BEG Wohngebäude/Nichtwohngebäude:

Höchstgrenzen

  • Höchstgrenze für förderfähige Kosten (WG)
    • Energetische Sanierungsmaßnahmen: 120.000€/WE (inkl. +30.000€ bei Erreichen einer EE-Klasse oder NH-Klasse).
    • Baubegleitungsleistungen bei Erreichen einer neuen EH-Stufe
      • 1-2 FH: 10.000€ pro Vorhaben.
      • MFH: 4000€ pro WE oder max. 40.000€ pro Vorhaben (Baubegleitung kann gesondert eingereicht werden).

  • Höchstgrenze für förderfähige Kosten (NWG)
    • Energetische Sanierungsmaßnahmen: 2000€/m² (Nettogrundfläche), max. 10 Mio.€ pro Vorhaben bei dem eine neue EH-Stufe erreicht wird.
    • Baubegleitungsleistungen: 10 €/m²; max.40.000€ pro Vorhaben bei dem eine neue EH-Stufe erreicht wird.

Die wichtigsten Änderungen

  • Max. Vorlauftemp. nach Sanierung von 55°C „Niedertemperatur-Ready“ (Ausnahme Denkmal).
  • EE-Klassen: Erneuerbarer Anteil muss min. 65% betragen; netzbezogener Strom sowie Abwärme aus Wärmerückgewinnungsanlagen werden anerkannt.
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B für wassergeführte Wärmeversorgungsanlagen.
  • PV- Anlagen sowie Stromspeicher werden in der BEG WG/NWG nicht mehr gefördert.
  • Abruffrist des Kredits von 12 Monate, Automatische Verlängerung um 24 Monate.
  • Einreichung BnD 54 Monate nach Zusage (2022-2024 gestellte Anträge 66 Monate).

Förderfähige Kosten:

  • Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen.
  • Die Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren.
  • Die Erneuerung der Heizungsanlage/Lüftungsanlage im Gebäude.
  • Der Einbau und die Installation von Geräten zur Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.
  • Die Errichtung eines Wärmespeichers im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

*Worst-Performing-Building: Ein Gebäude das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört

** Lediglich für Wohngebäude ab 23.02.2023 möglich

Genauere Informationen finden Sie im Informationsbeileger (PDF 0.8 MB)

Gesamtübersicht

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) umfasst Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien und unterstützt den Einsatz neuer bzw. die Optimierung alter Heizungsanlagen sowie Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Die Bundesförderung besteht aus drei Teilprogrammen: Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG).

Zum 01.03.2023 wurde das neue Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) der KFW, veröffentlicht.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Das neue, dem Bundesministerium für Wohnung, Stadtentwicklung und Bauwesen(BMWSB) zugeordnete Programm zielt auf zinsverbilligte Kredite von bis zu 4% p.a des Kreditbetrags ab. Grundlage der Förderung ist eine Lebenszyklusanalyse, welche durch einen Energie-Effizienz-Experten ermittelt wird. Neben dem Standardprogramm kann eine erweitere Förderung durch das zertifizierte Qualitätssiegel durch die Abnahme einer akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgen. Den Gesamtüberblick erhalten Sie zusammengefasst in der nachstehenden Grafik:

Bundesministerium für Wohnung, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

*Global Warming Potential (GWP): Erderwärmungspotenzial eines Treibhausgases und somit eine Maßzahl für den relevanten Beitrag zum Treibhauseffekt

**Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) handelt es sich um eine Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Das BAFA fördert mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen zur Energieeinsparung und stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien durch energieeffiziente Techniken im Bestand.

Die Förderungen werden über das BAFA als Zuschuss zu den anfallenden Kosten ausgezahlt.

Update: Seit dem 15.07.2022 werden Gas-Anlagen nicht mehr über die BAFA Einzelmaßnahmen gefördert. Eine 20%igen steuerlichen Bonus auf Ihre Steuerlast können Sie jedoch sowohl für Renewable-Ready Geräte, als auch für Hybridanlagen ansetzen. Genauere Infos dazu finden Sie in unserer Förderung im Überblick. Das vom Installationsbetrieb auszufüllende Dokument können sie hier herunterladen (PDF 0.7 MB).

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die Förderung bei systematischen Maßnahmen eingebunden, unter welche beispielsweise Kernsanierungen sowie Neubauten und das damit verbundene Einstufen in Effizienzhäuser hinzuzählt. Eine Förderung erfolgt über eine Kreditfinanzierung bei welcher Ersparnisse über einen Tilgungszuschuss erzielt werden.

Meilensteine der BEG

Roadmap BEG 2021 - 2024

Wärmepumpen zur Erfüllung der Anforderungen

Luft-Wasser-Wärmepumpe Compress 7000i AW

Unsere Wärmepumpen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes. Die Luftwärmepumpe übererfüllt beispielsweise den geforderten Anteil erneuerbarer Energien mit 100% EE.

In Kombination mit Solar, KWL, PV, Biogas oder einer verbesserten Gebäudehülle sind auch Systemlösungen mit Gas-Brennwert im Neubau eine weitere mögliche Lösung.

Zum Ratgeber Heizen mit Wärmepumpe