Klimapaket: Die Ölheizung vor dem Aus?
Was Besitzer einer Ölheizung zum Klimaschutzgesetz wissen müssen
Mit der Verabschiedung des Klimapakets durch Bundestag und Bundesrat erhalten die Klimaziele der Bundesregierung erstmalig den Rang eines Gesetzes. Klare Vorgaben regeln, wie hoch CO2-Emissionen in den Sektoren Energiewirtschaft, Verkehr und Gebäude in konkreten Zeiträumen noch sein dürfen.
Der Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser ist eine der größten Quellen für klimaschädliche Emissionen in Deutschland. 2017 war der Gebäudesektor für 14 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes verantwortlich. Von den ca. 18 Mio Heizanlagen heizen mehr als 5,7 Millionen noch mit Heizöl. Darunter sind viele veraltete und ungünstig dimensionierte Kessel, die deutlich mehr Energie verbrauchen und mehr CO2 erzeugen als andere Heizsysteme. Deshalb sieht das Klimapaket für Ölheizungen spezielle Regelungen vor.
Günstiger Zeitpunkt für den Umstieg
Wer eine bestehende Öl-Brennwertheizung betreibt, muss sich auch mit den neuen Regelungen des Klimapakets zur Ölheizung keine Sorgen machen. Die bestehende Austauschpflicht bleibt unverändert. Die Lebensdauer sparsamer Brennwert-Ölheizungen ist nicht eingeschränkt.
Langfristig hat mit dem Klimaschutzgesetz Öl als Energieträger für die Heizung allerdings ausgedient. Es bieten sich zahlreiche Alternativen, deren Förderung sich unter anderem aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung speist. Zu den wichtigsten Konkurrenten für die Ölheizung gehören in erster Linie Wärmepumpen, die sich im Neubau bereits als häufigste Lösung durchsetzen konnten. Auch Heizanlagen für Biomasse wie Pellet-, Scheitholz- oder Hackschnitzelheizungen, Solarthermie und andere Optionen fördert das Klimapaket ebenfalls verstärkt.
Spätestens wenn bei einer Ölheizung eine größere Reparatur fällig ist, wenn der Brenner verschlissen oder der Tank beschädigt ist, sollten Hausbesitzer Alternativen durchrechnen. Der Zeitpunkt für den Umstieg ist mit den Regelungen des Klimapakets für Ölheizungen jetzt sehr günstig.
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