Eine Frau wird von einem Installateur zur Förderung Ihrer Gasheizung beraten.

Förderung für eine Gasheizung

Existiert eine Förderung für Gasheizungen?

Seit dem 15.08.2022 werden gasbetriebene Heizungen aufgrund der aktuellen politischen Lage und den negativen Auswirkungen auf das Klima nicht mehr gefördert. Daher erhalten Gas-Hybride oder Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“) lediglich einen Steuerbonus* in Höhe von 20 % auf die Steuerschuld über drei Jahre hinweg. Die Entnahme des Fördersatzes gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für die Förderung von Effizienzhäusern, bei denen lediglich die erneuerbare Energie-Komponente als förderfähige Kosten angesetzt werden können.

Die erneuerbare Energie-Komponente eines Hybrids ist jedoch weiterhin zum aktuell geltenden Fördersatz förderfähig und kann entsprechend beim BAFA eingereicht werden.

Dies ist ganz einfach über unseren Bosch Förderservice möglich.

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*Für energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2022 begonnen wurden, entfällt der Steuerbonus.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Entnahme von gasbetriebenen Wärmeerzeuger aus der Förderung
  • Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus, bei welchem 10 %-Punkte zusätzliche Förderung bereitgestellt werden, wenn funktionierende Ölheizungen, Kohle – und Nachtspeicheröfen oder Gasheizungen (älter als 20 Jahre bei Antragstellung) ausgebaut werden
  • Um den Heizungs-Tausch-Bonus zu erhalten, darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden
  • Gas-Hybride können weiterhin eingebaut werden. Gefördert wird dabei jedoch lediglich die erneuerbare Energie-Komponente

Alle wichtigen Förderinformationen im Überblick