Förderung für Wärmepumpen 2024
Beim Kauf einer Wärmepumpenheizung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und profitieren deshalb von attraktiven Förderungen. Erfahren Sie bei Bosch, welche staatliche Förderung für Wärmepumpen Sie ab 2024 erhalten, wie hoch die Fördermittel sind und welche Voraussetzungen gelten, um den Kostenzuschuss zu beantragen. Unser Bosch Förderservice unterstützt Sie bei der Antragstellung, um die maximale Auszahlung zu erhalten!
Schnellleser: Die aktuelle Förderung der Wärmepumpe 2024
- Seit dem 27. Februar 2024 können Sie die Förderanträge für Wärmepumpen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
- Es sind bis zu 70 Prozent staatliche Förderung für eine klimafreundliche Heizung auf Basis erneuerbarer Energien möglich.
- Aktuelle Anträge können Sie lediglich für selbstgenutztes Eigentum stellen. Weitere Antragsgruppen folgen voraussichtlich im Mai.
- Sie erhalten den direkten Zuschuss nur, wenn es sich um einen Heizungstausch im Bestandsgebäude beziehungsweise Altbau handelt.
- Die erstmalige Installation einer Wärmepumpe im Neubau wird indirekt mitgefördert über einen Effizienzhaus-Standard.
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst weitere Effizienzmaßnahmen wie zum Beispiel Dämmung und Fenstertausch sowie Heizungsoptimierungen.
- Es ist möglich, einen zinsgünstigen Förderkredit bei der Bank für die Heizungsmodernisierung und energieeffiziente Sanierung zu beantragen.
Gut zu wissen:
Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt den frühzeitigen Austausch fossiler Altanlagen. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozent und ab 2037 entfällt er ganz.
Auch unterstützt der Staat Haushalte mit niedrigerem Einkommen bei den Kosten für eine neue Heizung.
Die Grundförderung steht nicht nur privaten Hauseigentümern, sondern auch Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen und Kommunen zu.
Wissenswertes zur neuen BEG-Förderung
Die jeweiligen Förderprogramme, die von der KfW und dem BAFA durchgeführt werden, sind unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zusammengefasst. Derzeit sind die Anreize für energieeffiziente Sanierungen, mit denen Sie dauerhaft Energiekosten sparen, gepaart mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien so hoch wie nie.
KfW-Förderung
Der Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme in Bestandsgebäuden wird durch die Zuschussvariante für private Selbstnutzer von der KfW gefördert. Es gibt eine Grundförderung, die mit weiteren Boni kombinierbar ist. Insgesamt können maximal 70 Prozent Ihrer Kosten von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Mit dem Höchstbetrag erhalten Sie also mindestens 9.000 Euro und maximal 21.000 Euro Investitionszuschuss vom Staat für die Anschaffungskosten, wenn Sie Ihre Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe umrüsten.
BAFA-Förderung
Das BAFA fördert zusätzliche Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Möchten Sie energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, ist ein Zuschuss von bis zu 20 Prozent möglich. Die Grundförderung beträgt weiterhin 15 Prozent. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, erhalten Sie einen iSFP-Bonus von 5 Prozent. Die maximal förderfähigen Ausgaben liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit oder 30.000 Euro ohne Sanierungsplan. Die Beratung durch einen Energie-Effizienz Experten in Ihrer Nähe lohnt sich.
Bei einer Zusage von der KfW und/oder vom BAFA können selbstnutzende Privateigentümer zusätzlich einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro bei Ihrer Hausbank oder Geschäftsbank beantragen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro, wenn sowohl ein Heizungstausch als auch weitere Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden.
Effizienzhaus-Förderung für Neubau und Sanierung
Entscheiden Sie sich während einer systemischen Sanierung oder im klimafreundlichen Neubau für eine Wärmepumpenheizung als Teilkomponente, profitieren Sie von der Effizienzhaus-Förderung im Rahmen der BEG. Die KfW gewährt zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen.
Die indirekte Wärmepumpenförderung ist in Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden möglich für die Komplettsanierung auf Effizienzhausniveau, den Neubau sowie den Kauf eines neuen oder frisch sanierten Effizienzhauses. Der höchste Standard ist EH-40 mit EE- oder NH-Klasse (Erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeit).
Bei einer Wärmepumpe im Neubau wird ein geringerer Fördersatz von 5 Prozent von der Bundesregierung ausgezahlt. Ein Tilgungszuschuss reduziert den Kreditbetrag, den Sie zurückzahlen müssen, und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser der Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie ausfällt, desto höher ist der Tilgungszuschuss.
Wie beantrage ich Förderung für eine Wärmepumpe?
Mit der gesetzlichen Änderung werden die Anträge zur Heizungsförderung nicht länger durch das BAFA abgewickelt. Ab sofort können Privatpersonen den Antrag auf Förderung für eine Wärmepumpe über das Kundenportal der KfW stellen.
Um eine Förderung zu beantragen, muss Ihr geplantes Vorhaben zum Heizungstausch bereits geprüft und bestätigt worden sein. Dafür müssen Sie sich im Vorfeld ein Angebot vom Fachunternehmen einholen, um die Investitionskosten zu kalkulieren.
Wichtig: Im Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung vorhanden sein, aus der das voraussichtliche Datum der Umsetzung ersichtlich ist. Sollte die beantragte Förderung wider Erwarten von der KfW abgelehnt werden, steht es Ihnen frei, zurücktreten.
Auch sollten Sie selbstverantwortlich die vom Installateur getätigten Angaben zur Fördersumme prüfen, um mögliche Fehler zu entdecken.
Tipp: Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. bietet einen Förderrechner an.
Heizungstausch schon jetzt starten, Förderung später beantragen
Übergangsweise ist es auf eigenes Risiko möglich, bereits mit Ihrem Vorhaben zu beginnen bis zum 31.08.2024 und den Förderantrag nachträglich zu stellen bis spätestens 30.11.2024. Dadurch möchte der Staat einem Antragsstau entgegenwirken. Nach Ablauf dieser Sonderregelung gilt wie gehabt die Voraussetzung: Sie müssen die Wärmepumpenförderung vor Beginn der Maßnahme beantragen, damit der Zuschuss genehmigt wird.
KfW-Förderung online beantragen: So geht’s
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Registrieren Sie sich auf dem KfW-Portal oder loggen Sie sich mit Ihrem Account ein.
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Klicken Sie auf Antrag stellen für den Zuschuss 458 “BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude”.
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Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, laden Sie alle benötigten Dokumente hoch und schicken Sie den Antrag ab.
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In Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit dem verbindlichen Förderbescheid und Sie können loslegen mit dem Einbau der Heizung.
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Wenn das Projekt abgeschlossen ist, laden Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Ihnen der Installateur erstellt, im Kundenportal hoch.
Welche Unterlagen Sie für den Förderantrag benötigen
- Die 15-stellige Nummer aus Ihrer Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihnen von einem Fachbetrieb oder Energie-Effizienz-Experten ausgehändigt wird.
- Den Lieferungs- oder Leistungsvertrag Ihrer neuen Wärmepumpe als PDF-Dokument (kleiner als 10 MB) als Nachweis, dass die Umsetzung der Maßnahmen zeitnah erfolgt.
- Den Grundbuchauszug Ihrer Immobilie, um nachweisen zu können, dass das Haus Ihnen gehört und Ihnen der Bonus für selbstgenutztes Wohneigentum zusteht.
- Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide von 2021 und 2022 für alle relevanten Personen (Ehepartner zählen mit), um vorzuweisen, dass Ihnen der einkommensabhängige Bonus zusteht.
Einfach risikolos: Förderantrag für Wärmepumpen mit Bosch
Sie möchten Unterstützung erhalten bei Ihrer neuen Wärmepumpe? Wenden Sie sich am besten direkt an den Bosch Förderservice, um eine individuelle Auskunft zu den förderfähigen Kosten zu erhalten und rundum sorglos die optimale Fördersumme für Ihre neue Wärmepumpe sicherzustellen.
Profitieren Sie vom Bosch Förderversprechen. Wir garantieren für Ihre Förderung! Sollte der Antrag bei der KfW abgelehnt werden, entstehen keine Kosten für Sie – weder für die prognostizierte Fördersumme des Heizsystems, noch für den beanspruchten Service.
Voraussetzungen für die neue Förderung
Mit dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen novellierten Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) müssen mit jeder neu eingebauten Heizung mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wer in eine neue Heizung investiert, muss dies also nachhaltig tun. Ob das GEG in Ihrer Region greift, hängt davon ab, was in Ihrer Kommune abgeschlossen wurde.
Die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz, auch ETAs oder ƞs genannt, entscheidet darüber, ob eine Wärmepumpe förderfähig ist. Die zentrale Kennzahl gibt an, wie viel Primärenergie tatsächlich für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird. Dabei wird auch die Hilfsenergie, die für die Heizgeräte aufgewendet wird, berücksichtigt.
Es gelten folgende Mindesteffizienzwerte:
- Luft-Wasser-Wärmepumpen: ƞs bei 35°C 145 %, ƞs bei 55°C 125 %
- Sole-Wasser-Wärmepumpen: ƞs bei 35°C 180 %, ƞs bei 55°C 140 %
- Wasser-Wasser-Wärmepumpen: ƞs bei 35°C 180 %, ƞs bei 55°C 140 %
- Luft-Luft-Wärmepumpen: ƞs ≥ 181 % (Effizienzklasse A++ oder A+++)
Auch die berechnete Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe ist ein Förderkriterium. Gefördert werden Wärmepumpen, die mindestens eine JAZ von 3,0 erreichen. Je höher der Wert ausfällt, desto geringer ist der Stromverbrauch und desto wirtschaftlicher arbeitet die Heizung. Zur Messung ist der Einbau eines Wärmemengenzählers und separaten Stromzählers notwendig.
Weitere technische Anforderungen für die Förderung sind ein hydraulischer Abgleich der Heizanlage und die Anpassung der Heizkurve an das jeweilige Gebäude.
Wir beraten Sie gerne dabei, die beste Lösung für eine Wärmepumpe im Altbau oder Neubau zu finden.
Anforderungen für bestimmte Wärmepumpentypen
Für eine Sondenbohrung bei
Erdwärmepumpen ist der Abschluss einer verschuldensunabhängigen Versicherung im Fall von Sachschäden verpflichtend und die Durchführung nur durch zertifizierte Bohrfirmen gestattet.
Für Brauchwasserwärmepumpen, die Warmwasser aus vorhandener Abwärme erzeugen, ist eine Förderung nur als Umfeldmaßnahme möglich, wenn Sie in eine andere förderfähige Heizung investieren.
Das Heizen mit Split-Klimaanlagen, also Luft-Luft-Wärmepumpen, ist weiterhin förderfähig, sofern die Geräte mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sind.
Auch steigen die Anforderungen an den Lärmschutz. Die Lautstärke des Außengerätes von Luftwärmepumpen muss fortan 5 dB niedriger sein als die Geräuschemissionswerte nach Ökodesign-Verordnung, ab 2026 10 dB niedriger. Typischerweise liegen die festgelegten Grenzwerte für Wärmepumpen in Wohngebieten zwischen 50 dB und 50 dB tagsüber und zwischen 35 dB und 40 dB nachts. Testen Sie die Lautstärke von Wärmepumpen.
Bestehende Gas- oder Ölheizung mit Wärmepumpe kombinieren
Haben Sie noch eine gut funktionierende Öl- oder Gasbrennwertheizung, zu der Sie eine Wärmepumpe nachrüsten möchten? Kombinieren Sie ein klimafreundliches Heizsystem mit einem fossilen Wärmeerzeuger, erhalten Sie nur den Zuschuss für die Wärmepumpe. Die Förderung für eine Hybridheizung als solche wurde gestrichen.
Wenn Sie die Wärmepumpe mit einer Photovoltaikanlage oder einer Solarthermieanlage koppeln, müssen Sie für jeden Wärmeerzeuger einen separaten Antrag stellen.
Übrigens: Fossile Heizungsanlagen dürfen weiter betrieben werden, wenn sie ab 2029 mit einem Bioanteil von mindestens 15 Prozent betrieben werden.
Sichern Sie sich mit einer Propan-Wärmepumpe von Bosch, die mit dem natürlichen Kältemittel R290 arbeiten, den Extra-Effizienzbonus.