Wärmepumpen werden staatlich gefördert durch Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Um einen BAFA-Zuschuss zu erhalten, muss eine Wärmepumpe eine bestimmte Jahresarbeitszahl (JAZ) erreichen. Bei Neubauten ist eine Förderung in Höhe von 35 Prozent der förderfähigen Kosten ab einer JAZ von 4,5 möglich. Bei der Modernisierung eines Altbaus gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 (bei Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen) bzw. 3,5 (bei Luftwärmepumpen). Wird eine mindestens zwei Jahre alte Ölheizung ausgetauscht, steigt der Zuschuss auf 45 Prozent.